Wilding Consulting & Vermögensberatung

Pensionskontorechner

Was bekommen Sie voraussichtlich als Pension, was wünschen Sie sich – und was müssen Sie monatlich zurücklegen, um die Lücke zu schließen?

Pensionskontorechner

Pensionslücke pro Monat–
Voraussichtliche gesetzliche Pension–
Ihre Wunschpension–
Nötige Sparrate pro Monat–
Zielkapital zum Antritt–

Gesetzliche Pension und Lücke nach Antrittsalter

Brutto pro Monat (14×), in heutiger Kaufkraft

Vermögensaufbau bis zum Antritt

Mit der nötigen Sparrate zum Zielkapital

Nötige Sparrate je Antrittsalter

Pro Monat, um die Lücke zu schließen

Wichtige Hinweise
  • Unverbindliche Modellrechnung auf Basis vereinfachter Annahmen – kein Angebot, keine Pensionsauskunft, kein Pensionskontoauszug, keine Anlage- oder Pensionsberatung.
  • Ihre tatsächliche Pension ergibt sich aus Ihrem Pensionskonto bei der Pensionsversicherung (z. B. PVA) und kann erheblich abweichen. Verbindlich ist nur deren Auskunft.
  • Die Rendite ist eine Rechenannahme, keine Prognose und keine Garantie; Kapitalverluste sind möglich. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge auf die Pension, Gebühren und Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt; alle Pensionsbeträge sind brutto.
  • Die Berechnung erfolgt nach festen Formeln, nicht durch KI. Die Seite wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

Persönliches Gespräch anfragen

Möchten Sie Ihre Pensionslücke persönlich besprechen und einen Plan für die Vorsorge erarbeiten? Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.

Was Sie erwartet

  • Ein unverbindliches Erstgespräch – ohne Verpflichtung.
  • Wir besprechen Ihre Zahlen und Ziele persönlich.
  • Ihre Rechnerwerte werden mit Ihrer Einwilligung mitgesendet, damit Sie nichts doppelt erklären müssen.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Telefon ist freiwillig. Die Anfrage ist kein Vertragsabschluss.

Häufige Fragen

Wie wird die gesetzliche Pension berechnet?

Für jedes Versicherungsjahr werden 1,78 % der Beitragsgrundlage (Bruttoeinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage) auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Die Summe aller Gutschriften ergibt den Jahresanspruch. Pensionen werden 14-mal im Jahr ausgezahlt, deshalb wird der Jahresanspruch durch 14 geteilt.

Was ist die Pensionslücke?

Die Differenz zwischen der Pension, die Sie sich wünschen, und der voraussichtlichen gesetzlichen Pension. Der Rechner zeigt, wie viel Kapital Sie dafür zusätzlich brauchen und wie viel Sie monatlich zurücklegen müssten.

Warum gibt es Abschläge?

Wer vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, bekommt weniger. Der Rechner setzt dafür 0,425 % pro Monat an, das sind 5,1 % pro Jahr vor 65. Ein Antritt ab 62 ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. Korridorpension). Ob das für Sie gilt, klärt die Pensionsversicherung.

Warum alles in „heutiger Kaufkraft“?

Damit Sie die Zahlen mit Ihrem Gehalt von heute vergleichen können. Der Rechner nimmt an, dass Einkommen und Pensionskonto im Gleichschritt mit der Inflation wachsen. Die Sparrate ist ein konstanter Betrag in heutigen Euro-Werten, der Wert zum Antritt wird inflationsbereinigt dargestellt.

Methodik und Annahmen
  • Gutschrift gesamt = min(Bruttojahreseinkommen; 97.020 €) × 1,78 % × (Versicherungsjahre bisher + Jahre bis zum Antritt). Die Höchstbeitragsgrundlage 2026 beträgt 6.930 € pro Monat (inkl. Sonderzahlungen 97.020 € pro Jahr).
  • Antrittsfaktor = 1 − 5,1 % × (65 − Antrittsalter) bei Antritt vor 65, sonst 1. Ein Zuschlag bei späterem Antritt ist nicht berücksichtigt (vorsichtige Annahme).
  • Gesetzliche Pension je Monat (brutto, 14×) = Gutschrift gesamt × Antrittsfaktor ÷ 14.
  • Pensionslücke = max(0; Wunschpension − gesetzliche Pension).
  • Zielkapital = Lücke × 14 × Bezugsdauer, hochgerechnet mit der Inflation bis zum Antritt. Das Kapital wird gleichmäßig verbraucht, eine Verzinsung in der Pension wird nicht angesetzt.
  • Nötige Sparrate = (Zielkapital − vorhandenes Vermögen × (1 + Rendite)^Jahre) ÷ [((1 + Rendite/12)^(12·Jahre) − 1) ÷ (Rendite/12)] (konstante monatliche Sparrate, nachschüssig, nominal).
  • Darstellung in heutiger Kaufkraft: Betrag ÷ (1 + Inflation)^Jahre.

Vereinfachungen: Konstantes Realeinkommen; die Aufwertung des Pensionskontos wird der Inflation gleichgesetzt (tatsächlich per gesetzlicher Aufwertungszahl). Regelpensionsalter 65 für alle (Übergangsregelungen, z. B. für Frauen, nicht berücksichtigt). Ersatzzeiten (z. B. Kindererziehung, Präsenzdienst), Teilzeit, Einkommensschwankungen, Steuern und Sozialversicherung sind nicht berücksichtigt. Quellen der Werte 2026: Kontoprozentsatz 1,78 %, Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € pro Monat (Sozialversicherungswerte), Abschlag 0,425 % pro Monat (oesterreich.gv.at).

Rechtliche Hinweise & KI-Transparenz

Unverbindliche Modellrechnung – kein Angebot, keine Beratung

Die Ergebnisse dieses Rechners sind eine unverbindliche, vereinfachte Modellrechnung. Sie stellen kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, begründen kein Vertragsverhältnis und sind keine Anlage-, Kredit-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine persönliche Empfehlung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung und der verwendeten Annahmen wird trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr übernommen; eine Haftung für Schäden aus der Verwendung der Ergebnisse ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Marketing-/Werbemitteilung der Wilding Consulting & Vermögensberatung e.U..

Anbieter und Berufsrecht

Wilding Consulting & Vermögensberatung e.U., Inhaber Laurenz Wilding, Kraxnerweg 6, 8052 Graz, Österreich. Gewerbeberechtigungen laut GISA (Stichtag 13.10.2026): gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 45 WAG 2018 als Wertpapiervermittler und zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent sowie zur ungebundenen Kreditvermittlung (GISA-Zahl 38874185); Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent (GISA-Zahl 39789938); Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten (GISA-Zahl 39246271); zuständige Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Graz; Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Finanzdienstleister. Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen von Kooperations- und Haftungsdachvereinbarungen mit der RealFinanz GmbH, der FinanzAdmin GmbH und der VersAdmin GmbH. Es werden keine Kundengelder entgegengenommen oder verwahrt. Verbraucherstreitbeilegung: EU-Plattform, Internet-Ombudsstelle, Verbraucherschlichtung. Details im Impressum.

Transparenz zu KI und Automatisierung

Alle Ergebnisse werden von einem festen, nachvollziehbaren mathematischen Modell direkt in Ihrem Browser berechnet (siehe „Methodik und Annahmen“). Es kommt keine künstliche Intelligenz zur Erstellung von Prognosen, Empfehlungen oder Entscheidungen zum Einsatz. Programmcode und Texte dieser Seite wurden mit Unterstützung eines KI-Systems (Claude, Anthropic) erstellt.

Besonderheiten Pensionskonto

Der Rechner ist kein Ersatz für Ihren Pensionskontoauszug und keine Pensionsauskunft der Pensionsversicherung. Gesetzliche Pensionsansprüche richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Gesetzen. Die angenommene Rendite ist eine frei wählbare Rechengröße; eine bestimmte Wertentwicklung ist nicht garantiert. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft. Kapitalverlust ist möglich. Die ausgewiesene Sparrate ist kein Produktvorschlag und keine Anlageempfehlung.

Datenschutzinformation (Art. 13 DSGVO)

Verantwortlicher

Wilding Consulting & Vermögensberatung e.U., Inhaber Laurenz Wilding, Kraxnerweg 6, 8052 Graz, Österreich, E-Mail office@wildingcv.at, Telefon +43 664 14 38 778. Weitere Angaben: Impressum und Datenschutzerklärung unter www.w-c-v.at.

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